Nova Sedes Wohnungsbau eG: Erfahrungen mit Kündigung und vermögenswirksamen Leistungen

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG mit Sitz in Neustadt an der Waldnaab beschreibt sich öffentlich als moderne, innovative und bundesweit tätige Wohnungsbaugenossenschaft.

Der Redaktion liegt die Schilderung eines ehemaligen Mitglieds vor, das über seine persönlichen Erfahrungen mit einer Beteiligung im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen, über angefallene Kosten sowie über spätere Bemühungen um Widerruf und Kündigung berichtet hat. Zusätzlich wurden Unterlagen zu der Mitgliedschaft und zum Schriftwechsel vorgelegt.

Der folgende Beitrag gibt diese Darstellung wieder und ordnet sie aus allgemeiner Verbrauchersicht ein. Soweit nicht ausdrücklich anders kenntlich gemacht, handelt es sich dabei um Angaben des ehemaligen Mitglieds oder um Inhalte aus den der Redaktion vorliegenden Unterlagen. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls ist mit diesem Beitrag nicht verbunden.

Worum es in dem geschilderten Fall geht

Nach den der Redaktion vorliegenden Unterlagen zeichnete das ehemalige Mitglied Geschäftsanteile im Rahmen eines Modells, das mit vermögenswirksamen Leistungen verbunden war.

Vorgesehen waren monatliche Einzahlungen von 40 Euro über einen längeren Zeitraum. Nach den vorliegenden Unterlagen war außerdem eine Beteiligungssumme von 8.400 Euro vorgesehen.

Aus Verbrauchersicht sind bei solchen Modellen vor allem vier Punkte wichtig: die tatsächliche Gesamtbelastung, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeiten einer späteren Beendigung und die Frage, ob alle wirtschaftlich wesentlichen Folgen vor Vertragsschluss verständlich erläutert wurden.

Welche Kosten nach den vorliegenden Unterlagen eine Rolle spielten

Nach den der Redaktion vorliegenden Unterlagen fielen neben den laufenden Einzahlungen weitere Kosten an. Genannt werden insbesondere ein Eintrittsgeld sowie zusätzliche jährliche Gebühren.

Ob diese Kosten im konkreten Einzelfall wirksam vereinbart wurden und ob die Aufklärung hierüber ausreichend war, kann ohne vollständige Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen nicht abschließend beurteilt werden. Für Verbraucher ist gleichwohl bedeutsam, dass nicht nur die monatliche Rate, sondern die gesamte finanzielle Belastung betrachtet wird.

Gerade bei langfristigen Beteiligungen kann eine Kostenstruktur mit zusätzlichen Entgelten wirtschaftlich erheblich sein. Wer ein solches Angebot prüft, sollte deshalb vor Vertragsschluss genau nachvollziehen können, welcher Teil der Zahlungen dem Geschäftsguthaben zugutekommt und welche Beträge für weitere Kostenpositionen verwendet werden.

Wie der Vertrag nach Angaben des ehemaligen Mitglieds zustande kam

Das ehemalige Mitglied schildert, ursprünglich wegen einer Kreditanfrage Kontakt zu einem Vermittler aufgenommen zu haben. Nach seiner Darstellung kam der gewünschte Kredit später nicht zustande, während die Beteiligung fortbestand.

Die Redaktion macht sich diese Schilderung nicht als erwiesene Tatsache zu eigen. Sie gibt lediglich wieder, was das ehemalige Mitglied unter Vorlage von Unterlagen mitgeteilt hat. Ob der Ablauf im Einzelnen so war und ob Beratung, Vermittlung und Aufklärung rechtlich ordnungsgemäß erfolgten, kann nur anhand des vollständigen Sachverhalts geprüft werden.

Angaben zu Widerruf und Kündigung

Nach den vorgelegten Unterlagen versuchte das ehemalige Mitglied später, sich wieder von der Beteiligung zu lösen. Dazu übersandte es nach seiner Darstellung unter anderem eine E-Mail, mit der ein Widerruf erklärt werden sollte. Später bemühte es sich außerdem um eine Kündigung.

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben wurde dem ehemaligen Mitglied mitgeteilt, der Widerruf sei nicht fristgerecht erfolgt. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass für eine Kündigung die Schriftform erforderlich sei.

Ob diese rechtliche Einschätzung im konkreten Einzelfall zutraf, wird hier nicht bewertet. Das hängt insbesondere von den damaligen Vertragsunterlagen, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der konkreten Widerrufsbelehrung und den jeweils anwendbaren rechtlichen Maßstäben ab.

Was Verbraucher bei ähnlichen Modellen beachten sollten

Unabhängig vom hier geschilderten Einzelfall sollten Verbraucher bei langfristigen Beteiligungsmodellen genau prüfen, was sie tatsächlich abschließen. Eine Genossenschaftsbeteiligung ist wirtschaftlich und rechtlich nicht ohne Weiteres mit einem gewöhnlichen Sparprodukt gleichzusetzen.

  • Wichtig sind insbesondere diese Fragen:
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten?
  • Wie lange ist das Kapital gebunden?
  • Welche Regeln gelten für Kündigung und Rückzahlung?
  • Und wurde vor Vertragsschluss klar und verständlich über Chancen, Risiken und Kosten informiert?

Wer einen Vertrag in einer Situation abgeschlossen hat, in der eigentlich ein anderes Finanzanliegen im Vordergrund stand, sollte seine Unterlagen besonders sorgfältig prüfen lassen.

Öffentlich dokumentierte Gerichtsverfahren zu Vertragsklauseln

Zu Vertragsklauseln der Nova Sedes Wohnungsbau eG sind gerichtliche Verfahren öffentlich dokumentiert. Genannt werden unter anderem ein Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem Aktenzeichen 7 O 6408/18 sowie ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Aktenzeichen 3 U 730/19. Dabei ging es nach der öffentlichen Dokumentation um eine Klausel zur Verrechnung von Zahlungen mit einem Eintrittsgeld beziehungsweise Agio.

Aus der Existenz solcher Verfahren folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Vertrag im Einzelfall unwirksam ist oder jedem Mitglied dieselben Ansprüche zustehen. Ob Rückzahlungs-, Rückabwicklungs- oder Beendigungsansprüche bestehen, ist stets anhand des konkreten Vertrags und des individuellen Sachverhalts zu prüfen.

Fazit

Der hier geschilderte Fall zeigt aus Sicht der Redaktion vor allem, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung langfristiger Beteiligungsmodelle ist. Verbraucher sollten nicht allein auf die monatliche Belastung schauen, sondern die gesamte Vertragskonstruktion einschließlich Kosten, Laufzeit und Beendigungsmöglichkeiten in den Blick nehmen.

Der Beitrag trifft keine abschließende Aussage über die rechtliche Wirksamkeit des hier geschilderten Vertrags im Einzelfall. Er dokumentiert die Schilderung eines ehemaligen Mitglieds und weist auf allgemeine Fragen hin, die sich aus Verbrauchersicht bei vergleichbaren Beteiligungsmodellen stellen können.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

KSP für dpa Picture-Alliance: Forderung wegen Bildnutzung auf einer Website

Dem Verbraucherdienst liegt ein Schriftwechsel zu einer geltend gemachten Forderung wegen einer früheren Bildnutzung auf einer Internetseite vor. In dem Schreiben macht die KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH Ansprüche wegen einer aus ihrer Sicht unberechtigten Nutzung eines Fotos geltend. Der Beitrag gibt den Vorgang vorsichtig wieder und ordnet ihn ein.

Dem Verbraucherdienst liegt ein Schriftwechsel vor

Dem Verbraucherdienst liegt ein Schriftwechsel zu einer geltend gemachten Forderung wegen einer früheren Bildnutzung auf einer Internetseite vor. In dem Schreiben macht die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH Ansprüche wegen einer aus ihrer Sicht unberechtigten Nutzung eines Fotos geltend.

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und Einordnung. Er enthält keine abschließende Aus-sage dazu, ob die geltend gemachte Forderung im konkreten Einzelfall besteht oder ob die von der angeschriebenen Person erhobenen Einwände rechtlich durchgreifen. Ebenso ist damit keine pauschale Bewertung der beteiligten Personen oder Unternehmen verbunden.

Was in dem Anwaltsschreiben geltend gemacht wird

Nach dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben vom 13.05.2026 wird ausgeführt, die dpa Picture-Alliance GmbH habe die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Gegenstand sei die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung auf einer Internetseite.

Behauptete Nutzung seit 2013

Nach dem Inhalt des Schreibens wird der Vorwurf erhoben, seit dem 07.12.2013 sei ein Lichtbild genutzt worden, an dem die Mandantschaft nach ihrer Darstellung das ausschließliche Nutzungsrecht halte. Eine Zustimmung zur Nutzung habe nicht vorgelegen.

Höhe der geltend gemachten Forderung

Nach dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben wird ein Gesamtbetrag von 568,77 Euro verlangt. Dieser setzt sich nach der dortigen Darstellung aus mehreren Positionen zusammen.

Genannte Einzelpositionen

Im Schreiben werden insbesondere folgende Positionen genannt:

  • Schadensersatz: 190,00 Euro
  • Dokumentationskosten: 85,00 Euro
  • Zinsen: 213,43 Euro
  • Rechtsanwaltsvergütung und Auslagen: 80,34 Euro

Zugleich wird in dem Schreiben ausgeführt, Unterlassungsansprüche würden derzeit nicht geltend gemacht. Dennoch werde verlangt, den betroffenen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

Wie die angeschriebene Person reagiert hat

Dem Verbraucherdienst liegt auch eine Antwort der angeschriebenen Person vor. Darin wird ausgeführt, das betreffende Foto sei zum Zeitpunkt der Nutzung ein auf Flickr veröffentlichtes lizenzfreies Foto gewesen. Nach dieser Darstellung hätten damalige Mitarbeitende ausschließlich lizenzfreie Fotos für Veröffentlichungen auf der Webseite verwendet.

Einwände gegen die Forderung

Weiter wird in der Antwort erklärt, sollte der Fotograf die Nutzungsrechte später verändert haben, werde dies zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, eine Entschädigungsforderung greife wegen Verjährung nicht mehr durch. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, die Webseite und damit auch das in Rede stehende Foto seien nach Eingang der ersten E-Mail unverzüglich vom Netz genommen worden.

Worum es aus Verbrauchersicht geht

Der vorliegende Fall zeigt, dass bei älteren Bildnutzungen auf Webseiten noch Jahre später Forderungen erhoben werden können. Für Betroffene kann das besonders belastend sein, wenn die Nutzung lange zurückliegt und Unterlagen zur damaligen Lizenzsituation möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres verfügbar sind.

Bedeutung von Lizenzlage und Verjährung

Aus Verbrauchersicht ist in solchen Fällen vor allem entscheidend, ob nachvollziehbar dargelegt wird, welches Bild konkret betroffen ist, worauf sich die behaupteten Rechte stützen und wie sich die geltend gemachten Beträge zusammensetzen. Ebenso kann von Bedeutung sein, welche Einwände gegen die Forderung erhoben werden, etwa zur Lizenzlage, zur Dauer der Nutzung oder zur Verjährung.

Keine abschließende Feststellung durch den Beitrag

Ob tatsächlich eine unberechtigte Bildnutzung vorlag, ob die geltend gemachten Ansprüche in der verlangten Höhe bestehen und ob der erhobene Verjährungseinwand durchgreift, wird mit diesem Beitrag nicht abschließend bewertet. Der Beitrag gibt lediglich den Inhalt des dem Verbraucherdienst vorliegenden Schriftwechsels wieder.

Wiedergabe der Positionen beider Seiten

Die Darstellung beschränkt sich deshalb bewusst auf die Positionen der Beteiligten: Auf der einen Seite steht die anwaltlich geltend gemachte Forderung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung, auf der anderen Seite der Einwand, das Bild sei ursprünglich lizenzfrei genutzt worden und die Forderung sei zudem verjährt.

Einordnung des vorliegenden Falls

Der dem Verbraucherdienst vorliegende Schriftwechsel zeigt, wie Forderungen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung auch nach längerer Zeit noch gegenüber Webseitenbetreibern oder früheren Verantwortlichen geltend gemacht werden können.

Keine Vorverurteilung

Nicht Gegenstand dieses Beitrags ist die Behauptung, dass die Forderung unberechtigt sei oder dass die Einwände der angeschriebenen Person zwingend zutreffen. Solche Fragen lassen sich nur anhand des vollständigen Einzelfalls und der zugrunde liegenden Unterlagen beurteilen.

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C-Date und SVEA Collection Inkasso: Was Verbraucher bei Rechnung, Mahnung und Kündigung beachten sollten

Wer sich online bei einem Dating-Portal anmeldet, denkt meist zuerst an Profil, Kontakte und Nutzungsmöglichkeiten. Viele Verbraucher achten jedoch nicht in gleichem Maß auf Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder mögliche kostenpflichtige Zusatzleistungen. Das kann später teuer und nervenaufreibend werden.

Im Zusammenhang mit C-Date stellen sich Verbrauchern immer wieder Fragen zu Mitgliedschaften, Rechnungen und Kündigungen. Öffentlich auffindbaren Angaben zufolge wird C-Date von der Interdate S.A. mit Sitz in Luxemburg betrieben.

Taucht zusätzlich der Name SVEA Collection Inkasso auf, geht es regelmäßig um die Geltendmachung einer offenen Forderung. Die SVEA Collection GmbH beschreibt sich auf ihrer Website als Unternehmen für Forderungsmanagement und Inkassodienstleistungen; ein Impressum ist über den gemeinsamen Webauftritt von SVEA Collection GmbH und SVEA GmbH abrufbar.

Kostenlose Registrierung ist nicht dasselbe wie kostenlose Nutzung

Ein klassischer Fehler bei Online-Portalen besteht darin, eine kostenlose Anmeldung automatisch mit einer vollständig kostenfreien Nutzung gleichzusetzen. Genau das sollte man bei Plattformen wie C-Date nicht vorschnell annehmen.

Wer sich registriert, sollte vor jedem weiteren Klick sorgfältig prüfen:

Welche Leistungen sind wirklich gratis?

Eine kostenlose Registrierung bedeutet oft nur, dass zunächst ein Konto angelegt werden kann. Ob Nachrichten, Kontaktfunktionen oder erweiterte Nutzungsmöglichkeiten kostenpflichtig sind, ergibt sich erst aus den konkreten Preisangaben und Vertragsbedingungen.

Welche Mitgliedschaft wurde tatsächlich gebucht?

Entscheidend ist nicht nur der erste Eindruck der Website, sondern was im Buchungsvorgang tatsächlich bestätigt wurde. Verbraucher sollten deshalb genau nachvollziehen, ob sie lediglich ein Profil erstellt oder zusätzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben.

Gibt es Laufzeiten und automatische Verlängerungen?

Gerade bei digitalen Mitgliedschaften kommt es häufig auf Fristen an. Wer einen Vertrag eingeht, sollte sofort festhalten, wie lange die Mitgliedschaft läuft und ob sie sich automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

C-Date Rechnung erhalten: Das solltest du zuerst prüfen

Eine Rechnung sollte weder panisch bezahlt noch einfach ignoriert werden. Wichtig ist zuerst eine sachliche Prüfung der Unterlagen.

Vertragsbeginn und Vertragsart klären

Prüfe, wann der Vertrag nach Darstellung des Anbieters begonnen haben soll und welche konkrete Mitgliedschaft abgerechnet wird. Oft hängt schon davon die weitere Bewertung ab.

Preis, Laufzeit und Verlängerung vergleichen

Sieh dir an, ob die geltend gemachte Summe zu den Unterlagen passt, die dir bei der Buchung angezeigt oder per E-Mail bestätigt wurden. Achte besonders auf Laufzeiten und auf die Frage, ob eine Verlängerung angenommen wird.

Eigene Nachweise sichern

Sichere alles, was du noch hast:

  • Buchungsbestätigungen
  • E-Mails
  • Rechnungen
  • Kündigungen
  • Kontoauszüge
  • Screenshots
  • Mahnungen

Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto leichter lässt sich einschätzen, ob die Forderung nachvollziehbar ist.

C-Date kündigen: Auf Fristen kommt es an

Bei vielen Streitfällen liegt das Problem nicht in der Anmeldung selbst, sondern in der Kündigung. Verbraucher kündigen zu spät, nicht nachweisbar oder verlassen sich darauf, dass eine Mitgliedschaft „schon irgendwie ausläuft“.

Kündigung immer nachweisbar versenden

Wenn du kündigst, solltest du den Versand dokumentieren und die Bestätigung aufbewahren. Ideal ist ein Versandweg, bei dem du Datum und Inhalt später noch belegen kannst.

Bestätigung nicht einfach löschen

Viele Nutzer löschen Bestätigungs-E-Mails oder speichern sie nicht ab. Gerade diese Nachrichten können aber später wichtig werden, wenn es um die Frage geht, ob eine Kündigung rechtzeitig erklärt wurde.

Fristen sofort notieren

Wer eine Mitgliedschaft abschließt, sollte die Kündigungsfrist nicht erst am Ende suchen. Am besten wird sie direkt beim Vertragsschluss notiert und im Kalender hinterlegt.

Was bedeutet ein Schreiben von SVEA Collection Inkasso?

Ein Inkassoschreiben bedeutet zunächst, dass eine Forderung geltend gemacht wird. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass jede darin enthaltene Position ungeprüft akzeptiert werden muss.

Schreiben ernst nehmen, aber nicht vorschnell reagieren

Ignorieren ist meist keine gute Idee. Ebenso unklug ist es aber, allein aus Unsicherheit sofort zu zahlen, ohne die zugrunde liegenden Unterlagen zu prüfen.

Diese Fragen solltest du dir stellen
  • Für welchen Zeitraum wird die Forderung erhoben?
  • Welche Vertragsgrundlage wird genannt?
  • Wurde eine Kündigung berücksichtigt?
  • Stimmen Hauptforderung und Nebenkosten mit den Unterlagen überein?
  • Wurden frühere Zahlungen bereits einbezogen?
Alles sauber dokumentieren

Wenn Post von SVEA Collection Inkasso kommt, sollten Verbraucher die Kommunikation vollständig aufbewahren. Dazu gehören Schreiben, E-Mails, Umschläge, Rechnungen und eigene Antworten.

C-Date und SVEA Collection Inkasso: Typische Fehler von Verbrauchern

In solchen Fällen sieht man immer wieder dieselben Probleme. Viele Menschen handeln entweder zu spät oder ohne klare Dokumentation.

Fehler 1: AGB, Preisangaben und Laufzeit nicht lesen

Niemand liest gerne lange Vertragsbedingungen. Trotzdem entstehen genau daraus später häufig Unsicherheiten über Preis, Dauer und Kündigung.

Fehler 2: Kündigung nicht belegen können

Wer nicht nachweisen kann, wann und wie gekündigt wurde, gerät schnell in Beweisprobleme.

Fehler 3: Aus Angst sofort zahlen

Ein Inkassoschreiben wirkt einschüchternd. Trotzdem sollte zunächst immer geprüft werden, wie sich die Forderung zusammensetzt.

Fehler 4: Alles komplett ignorieren

Auch das ist riskant. Wenn Fristen laufen oder Rückfragen offen bleiben, verschlechtert reines Aussitzen die Lage oft eher.

Was Verbraucher jetzt konkret tun sollten

Wenn du eine Rechnung von C-Date oder ein Schreiben von SVEA Collection Inkasso erhalten hast, ist dieses Vorgehen meist sinnvoll:

1. Ruhe bewahren

Keine vorschnellen Zusagen machen und nichts ungeprüft akzeptieren.

2. Unterlagen sammeln

Alle Rechnungen, Mails, Kündigungen und Zahlungsbelege zusammentragen.

3. Forderung Schritt für Schritt prüfen

Vertragsbeginn, Preis, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung miteinander abgleichen.

4. Fristen notieren

Auf Antwortfristen und Zahlungsfristen achten.

5. Bei Unsicherheit rechtlich prüfen lassen

Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind der tatsächliche Vertragsschluss und die vorhandenen Unterlagen.

Fazit: C-Date und SVEA Collection Inkasso nicht ignorieren, aber sauber prüfen

Wer mit C-Date oder einem Schreiben von SVEA Collection Inkasso konfrontiert ist, sollte strukturiert vorgehen. Öffentlich zugänglichen Angaben zufolge wird C-Date von der Interdate S.A. aus Luxemburg betrieben; SVEA Collection GmbH tritt öffentlich als Anbieter für Inkasso- und Forderungsmanagementleistungen auf.

Für Verbraucher kommt es jetzt vor allem auf drei Punkte an:
Unterlagen sichern, Fristen prüfen, Forderung sachlich bewerten. Wer systematisch vorgeht, vermeidet unnötige Fehler und kann besser einschätzen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Kontakt

Du hast Erfahrungen mit C-Date oder mit SVEA Collection Inkasso gemacht? Dann schildere uns deinen Fall über unsere Kontaktmöglichkeiten. Wir geben dir erste allgemeine Hinweise dazu, welche Unterlagen wichtig sind und worauf du jetzt achten solltest.


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Golf2B / Sports2B: Werbevertrag wirft Fragen zu Laufzeit und Kosten auf

Dem Verbraucherdienst liegt ein Vertragsformular vor, das nach seinem Inhalt von Golf2B stammt. Auf dem Dokument findet sich zugleich der Hinweis, dass Golf2B eine Marke der Sports2B GmbH ist. Aus dem vorliegenden Vertrag ergeben sich Regelungen zu einer mehrjährigen Werbelaufzeit, zu mehreren Kostenpositionen sowie zu einer automatischen Verlängerung. Der Fall wirft damit Fragen zur Transparenz und Verständlichkeit solcher Vertragsgestaltungen auf.

Was aus dem Golf2B-Vertrag hervorgeht

Nach dem uns vorliegenden Formular geht es um einen Werbevertrag im Golfumfeld. Eingetragen sind unter anderem Angaben zum Werbeträger, zum Standort, zu einer Werbelaufzeit von drei Jahren sowie zu einem Netto-Feldpreis. Zusätzlich enthält das Formular weitere Preisbestandteile, darunter eine Abwicklungspauschale, eine Service- und Betreuungspauschale sowie eine gesonderte Position für einen QR-Code.

Außerdem finden sich in dem Vertrag Regelungen zur Zahlungsweise, zum Rechnungseinzug per Lastschrift, zur Datenverarbeitung und zur Vertragsverlängerung. Nach dem Wortlaut des Formulars soll sich der Vertrag verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Golf2B und Sports2B stehen damit im Mittelpunkt der Prüfung

Da das vorliegende Vertragsformular Golf2B ausweist und zugleich auf die Sports2B GmbH verweist, stehen beide Bezeichnungen bei der Einordnung des Falls im Fokus. Dokumentiert ist zunächst, dass ein Vertragsformular mit diesen Angaben vorliegt und dass darin konkrete wirtschaftliche Verpflichtungen geregelt werden.

Nicht bereits durch die bloße Existenz des Dokuments geklärt ist allerdings, ob sämtliche Klauseln im Einzelfall wirksam sind, ob alle Vertragsbestandteile bei Unterzeichnung vollständig vorlagen und ob Preis, Laufzeit und Zusatzkosten für den Unterzeichner in jeder Hinsicht ausreichend klar erkennbar waren.

Welche Punkte an dem Sports2B-/Golf2B-Vertrag auffallen

Aus Verbrauchersicht sind bei einem solchen Werbevertrag insbesondere mehrere Punkte relevant. Dazu gehören die Länge der Vertragsbindung, die Zahl der zusätzlichen Preisbestandteile sowie die Regelung zur automatischen Verlängerung. Gerade bei mehrjährigen Verträgen kommt es entscheidend darauf an, ob der wirtschaftliche Gesamtumfang der Verpflichtung für den Vertragspartner klar und ohne weiteres verständlich erkennbar ist.

Auch Zusatzkosten können für die Bewertung wesentlich sein. Wenn neben einem Grundpreis weitere Pauschalen und Zusatzpositionen vorgesehen sind, stellt sich regelmäßig die Frage, wie transparent diese Bestandteile im konkreten Abschlussprozess kommuniziert und im Vertrag ausgewiesen wurden.

Was bei Golf2B- und Sports2B-Verträgen aus Verbrauchersicht geprüft werden sollte

Bei der Prüfung eines solchen Vertrags sind insbesondere folgende Fragen wichtig:

  • Welche Gesamtkosten entstehen tatsächlich über die gesamte Laufzeit?
  • Sind alle Zusatzkosten klar ausgewiesen?
  • Ist die Laufzeit deutlich erkennbar?
  • Wurde auf die automatische Verlängerung ausreichend hingewiesen?
  • Sind Kündigungsfristen und Kündigungsform klar geregelt?
  • War für den Unterzeichner erkennbar, welche Leistung konkret geschuldet wird?
  • Wurden alle Vertragsunterlagen vollständig übergeben?

Diese Fragen lassen sich regelmäßig nicht allein aus einer einzelnen Vertragsseite abschließend beantworten. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall, einschließlich der Umstände des Vertragsschlusses und der vorvertraglichen Kommunikation.

Was feststeht – und was offen bleibt

Fest steht, dass dem Verbraucherdienst ein unterschriebenes Vertragsformular vorliegt, das Golf2B nennt und auf die Sports2B GmbH verweist. Ebenfalls fest steht, dass das Dokument Regelungen zu einer dreijährigen Laufzeit, zu mehreren Preisbestandteilen und zu einer automatischen Vertragsverlängerung enthält.

Offen bleibt auf Grundlage des Formulars allein jedoch, wie der Vertrag konkret angebahnt wurde, welche Erläuterungen bei Unterzeichnung abgegeben wurden, ob sämtliche Eintragungen bereits vollständig vorhanden waren und wie einzelne Klauseln rechtlich im konkreten Fall zu bewerten sind. Eine abschließende Beurteilung setzt deshalb stets die Prüfung des gesamten Sachverhalts voraus.

Warum die Berichterstattung über Golf2B / Sports2B sorgfältig formuliert werden muss

Wenn Unternehmen wie Golf2B oder die Sports2B GmbH namentlich genannt werden, ist bei der Berichterstattung besondere Sorgfalt geboten. Zulässig ist die Beschreibung dessen, was sich aus dem vorliegenden Vertrag ergibt. Nicht zulässig wäre es dagegen, ohne weitergehende gesicherte Tatsachen schwerwiegende Vorwürfe als feststehend darzustellen.

Deshalb trennt dieser Bericht bewusst zwischen dokumentiertem Vertragsinhalt und noch offener rechtlicher Bewertung. Genau diese Unterscheidung ist mit Blick auf Pressekodex, Persönlichkeitsrechte und die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung entscheidend.

Fazit

Der dem Verbraucherdienst vorliegende Werbevertrag stellt Golf2B und die Sports2B GmbH in den Mittelpunkt der verbraucherrechtlichen Prüfung. Das Formular enthält nach seinem Inhalt eine mehrjährige Laufzeit, mehrere Kostenbestandteile und eine automatische Verlängerung. Diese Gestaltung kann für Vertragspartner wirtschaftlich erheblich sein und wirft Fragen zur Transparenz und Verständlichkeit auf.

Ob einzelne Regelungen im konkreten Einzelfall rechtlich Bestand haben, lässt sich jedoch nicht allein anhand des vorliegenden Dokuments abschließend beurteilen. Gerade deshalb ist bei solchen Verträgen eine genaue Prüfung aller Unterlagen wichtig.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.


Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren. Bewertungen von Verbrauchern Mitglied werden

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FERRAGOSTO, 24 MILIONI DI AUTO SULLE STRADE. CODACONS: RAFFORZARE I CONTROLLI SU CARBURANTI, FRODI E PREZZI ALLA POMPA

14 Agosto 2026

FERRAGOSTO, 24 MILIONI DI AUTO SULLE STRADE. CODACONS: RAFFORZARE I CONTROLLI SU CARBURANTI, FRODI E PREZZI ALLA POMPA

Oltre 24 milioni di autoveicoli si metteranno in movimento sulle strade italiane in occasione del ponte di Ferragosto, tra partenze last minute e primi rientri dalle località di villeggiatura: numeri che impongono controlli straordinari anche sul fronte dei carburanti, considerato l’elevato numero di rifornimenti atteso in questi giorni.

Lo afferma il Codacons, che chiede di intensificare la vigilanza presso distributori e aree di servizio lungo le principali direttrici dell’esodo e del controesodo, con particolare attenzione al contrasto delle frodi e alla verifica della trasparenza sui prezzi praticati alla pompa.

Una richiesta che assume ancora maggiore rilevanza alla luce delle segnalazioni emerse negli ultimi giorni sui casi di carburante adulterato o “annacquato” e dei conseguenti controlli avviati dalla Guardia di Finanza, che hanno portato alla luce irregolarità anche sulla qualità dei prodotti erogati. Episodi che rendono necessario mantenere alta l’attenzione proprio nei giorni in cui milioni di automobilisti saranno chiamati a fare rifornimento.

Il maxi-esodo di Ferragosto determina infatti una concentrazione eccezionale della domanda di carburanti in un arco temporale molto ristretto. Una situazione che rende ancora più importante garantire agli automobilisti la piena correttezza delle operazioni di vendita, la qualità e conformità dei prodotti erogati e una informazione chiara e trasparente sui prezzi.

«Con oltre 24 milioni di veicoli in movimento, milioni di automobilisti si fermeranno nelle prossime ore presso distributori e aree di servizio per fare rifornimento. È necessario che proprio nei giorni di massimo traffico sia garantita una presenza rafforzata dei controlli, sia per prevenire e contrastare eventuali frodi nel settore dei carburanti, sia per verificare il pieno rispetto degli obblighi di trasparenza sui prezzi praticati al pubblico – afferma il Codacons. Il ponte di Ferragosto non può trasformarsi in un’occasione per comportamenti scorretti a danno di chi si mette in viaggio».

FERRAGOSTO, CODACONS: CONTROLLI A TAPPETO SUI PREZZI NELLE LOCALITÀ TURISTICHE

14 Agosto 2026

FERRAGOSTO, CODACONS: CONTROLLI A TAPPETO SUI PREZZI NELLE LOCALITÀ TURISTICHE

Alberghi, stabilimenti balneari, bar, ristoranti, parcheggi e servizi turistici: proprio nei giorni di maggiore affluenza il rischio è che alla crescita dei prezzi si aggiungano supplementi e maggiorazioni capaci di far lievitare ulteriormente il conto finale per famiglie e turisti.

Per questo il Codacons chiede che, accanto ai consueti controlli di ordine pubblico previsti per il Ferragosto, siano predisposte verifiche specifiche sui prezzi praticati al pubblico nelle località balneari e nelle zone interessate da feste, eventi e manifestazioni. Particolare attenzione dovrà essere riservata alla corretta esposizione dei prezzi, alla trasparenza di eventuali supplementi e maggiorazioni e alla corrispondenza tra le tariffe pubblicizzate e quelle effettivamente applicate ai consumatori.

«Il Ferragosto non può trasformarsi in un’occasione per applicare rincari ingiustificati approfittando dell’aumento della domanda – afferma il Codacons. Ai controlli sul fronte dell’ordine pubblico devono affiancarsi verifiche sul fronte dei prezzi, soprattutto nelle località balneari e nelle aree dove si concentreranno eventi e manifestazioni, intervenendo in presenza di irregolarità o pratiche commerciali scorrette».

Il Codacons invita infine i consumatori a controllare sempre i prezzi prima di acquistare un bene o un servizio, verificare eventuali costi aggiuntivi e conservare scontrini e ricevute, segnalando alle autorità competenti e all’associazione le situazioni anomale o poco trasparenti.

CAOS AEROPORTO CATANIA: CODACONS DENUNCIA RIALZI SOSPETTI PER COSTI AUTONOLEGGIO

Con un esposto che sarà presentato all’Antitrust il Codacons denuncia oggi i rincari sospetti nel settore del’autonoleggio presso l’aeroporto di Catania, come noto coinvolto nella cancellazione dei voli a causa della cenere vulcanica.Chi oggi attraverso i motori di ricerca specializzati prova a prenotare per poche ore una vettura presso le agenzie che operano allo scalo Fontanarossa, per raggiungere in auto gli altri scali della Sicilia, deve affrontare tariffe proibitive – denuncia l’associazione. Ipotizzando un noleggio dalle ore 13 alle ore 17, tempo utile per spostarsi presso gli altri scali siciliani, il prezzo più economico riconsegnando la vettura all’aeroporto di Palermo è di 141 euro, spesa che sale a 181 euro se si lascia l’auto allo scalo di Trapani e raggiunge i 337 euro se si sceglie l’aeroporto di Comiso come punto di riconsegna.

Tariffe che risultano estremamente più elevate rispetto a quelle praticate in altri periodi. Il Codacons ha provato infatti a prenotare la stessa autovettura per le stesse mete per la data di giovedì 27 agosto: la spesa parte da 91 euro se si noleggia l’auto all’aeroporto di Catania e la si riconsegna a quello di Palermo, 107 euro allo scalo di Trapani, appena 87 euro lasciando la vettura a Comiso.

Questo significa che chi oggi ricorre all’auto a noleggio per raggiungere da Fontanarossa l’aeroporto di Comiso spende fino al 287% in più, un rincaro su cui ora dovrà fare luce l’Antitrust.

Il Codacons ha deciso infatti di presentare un esposto all’Autorità per la concorrenza chiedendo di aprire una indagine sulle tariffe del servizio autonoleggio praticate presso l’aeroporto di Catania alla luce dell’emergenza attuale e dello stato di necessità dei viaggiatori, accertando la possibile esistenza di fenomeni speculativi a danno degli utenti.

Tariffe minime in data 13 agosto 2026:
Riconsegna a
Palermo: da 141 euro
Trapani: da 181 euro
Comiso: da 337 euro

Tariffe minime in data 27 agosto:
Riconsegna a
Palermo: da 91 euro
Trapani: da 107 euro
Comiso: da 87 euro

INFLAZIONE, CODACONS: CON TASSO AL 2,9% MAGGIORE SPESA DA +959 EURO A FAMIGLIA

12 Agosto 2026

INFLAZIONE, CODACONS: CON TASSO AL 2,9% MAGGIORE SPESA DA +959 EURO A FAMIGLIA

Sul fronte dell’inflazione il bicchiere è sempre più vuoto perché il dato definitivo di luglio, pur rivisto al rialzo rispetto alla stima provvisoria, non risente pienamente della fiammata dei carburanti partita solo nella seconda metà del mese. Lo afferma il Codacons, commentando i dati forniti oggi dall’Istat.

L’inflazione al 2,9% si traduce, considerata la totalità della spesa per consumi, in una maggiore spesa da +959 euro annui per la famiglia tipo, +1.324 euro per un nucleo con due figli – analizza il Codacons – I rincari di benzina e gasolio tuttavia faranno sentire i propri effetti sull’inflazione e sui prezzi al dettaglio solo nei prossimi dati comunicati dall’ Istat, ma intanto la vera stangata è quella che si è abbattuta sulle tariffe di luce e gas.

A luglio, infatti, nel momento in cui i consumi elettrici delle famiglie sono ai massimi, i prezzi dell’elettricità sul mercato tutelato salgono del +9,7% (+4,5% su giugno), mentre sul mercato libero l’aumento è del +13,9% (+4% su giugno), aggravando la spesa per condizionatori e sistemi di climatizzazione in casa.

Cattive notizie anche sul fronte delle vacanze estive – prosegue il Codacons – le tariffe dei voli nazionali registrano infatti un incremento su base annua del 6,2%. Di contro i prezzi dei voli internazionali, anche a causa della crisi in Medio Oriente, crollano del -7,6%. I traghetti invece rincarano del 2, 5%, le auto a noleggio del 3,4%, gli alberghi del 3% e i villaggi vacanza del 2,9%.

SPIAGGE LIBERE, CODACONS: MULTARE I “FURBETTI” CHE PRENOTANO IL POSTO E SEQUESTRARE OMBRELLONI E SDRAIO

ASSOCIAZIONE: COMUNI ADOTTINO ORDINANZE SPECIFICHE, SERVONO CONTROLLI DELLA GUARDIA COSTIERA E SANZIONI SALATE

Multe salate e sequestro di ombrelloni, sdraio e altre attrezzature per i “furbetti” che pretendono di prenotare un posto sulla spiaggia libera occupando l’arenile dalla sera precedente. È la richiesta del Codacons, che invita i Comuni costieri ad adottare specifiche ordinanze e chiede alla Guardia Costiera di intensificare i controlli contro il fenomeno.

Una pratica che assume particolare rilievo nell’estate 2026, caratterizzata da un ritorno degli italiani verso le spiagge libere, anche complice l’aumento dei prezzi degli stabilimenti e la necessità per molte famiglie di contenere i costi delle vacanze.

Proprio la maggiore frequentazione degli arenili liberi sta riportando alla ribalta la pratica di “prenotare” il posto lasciando ombrelloni, sdraio, lettini, picchetti e altre attrezzature sulla spiaggia dalla sera precedente, per poi tornare la mattina successiva e trovare lo spazio già occupato.

La spiaggia libera è uno spazio pubblico a disposizione di tutti e non può essere trasformata in una proprietà privata. Lasciare attrezzature incustodite per “tenere il posto” sottrae porzioni di arenile agli altri bagnanti e limita la possibilità dei cittadini di usufruire liberamente della spiaggia.

Per questo il Codacons chiede ai Comuni che ancora non lo prevedono di adottare ordinanze balneari che vietino di lasciare sulle spiagge libere, dopo il tramonto, ombrelloni, lettini, sedie, tende e altre attrezzature. Una misura già adottata in alcune località italiane proprio per impedire che parti dell’arenile vengano occupate stabilmente o utilizzate come se fossero riservate.

Le ordinanze dovranno prevedere sanzioni realmente dissuasive, che possano arrivare fino a 200 euro, oltre alle ulteriori conseguenze previste nei casi più gravi o reiterati, quando può essere contestata anche l’occupazione abusiva del demanio.

Ma le regole, da sole, non bastano. Occorre intensificare i controlli, soprattutto nelle prime ore del mattino e nei periodi di maggiore affollamento. Per questo il Codacons chiede anche l’intervento della Guardia Costiera e delle altre autorità competenti, affinché le attrezzature lasciate abusivamente sull’arenile vengano rimosse e, quando ne ricorrano i presupposti, sequestrate.

«La spiaggia libera appartiene a tutti e nessuno può pensare di prenotarne un pezzo lasciando un ombrellone o una sdraio dalla sera precedente. Chiediamo ai Comuni regole chiare e multe salate per i furbetti, e alla Guardia Costiera controlli serrati e il sequestro delle attrezzature utilizzate per occupare abusivamente l’arenile. Chi vuole un posto riservato può rivolgersi a uno stabilimento balneare: sulla spiaggia libera nessuno può appropriarsi in anticipo di uno spazio che appartiene alla collettività», spiega il Codacons.

CHIEDEVANO SOLDI PROMETTENDO UN LAVORO COME GUARDIA GIURATA, MA IL TRIBUNALE DI ROMA FA PRESCRIVERE IL REATO

7 Agosto 2026

CHIEDEVANO SOLDI PROMETTENDO UN LAVORO COME GUARDIA GIURATA, MA IL TRIBUNALE DI ROMA FA PRESCRIVERE IL REATO

ASSURDA VICENDA DI “MALAGIUSTIZIA” CHE FINISCE ORA AL VAGLIO DEL CSM E DEL MINISTRO NORDIO. CENTINAIA DI VITTIME DOPPIAMENTE BEFFATE

Grazie alla scadenza dei termini per avviare il processo penale, i presunti truffatori che avevano chiesto soldi dietro la promessa di un lavoro come guardia giurata, la faranno franca. A denunciare l’episodio è il Codacons, che rende noto un clamoroso caso di “malagiustizia” italiano, finito ora al vaglio del Csm e del Ministro della Giustizia, Carlo Nordio.
I fatti risalgono al 2020 quando il Codacons, per conto di una pluralità di cittadini, presenta una querela alla Procura della Repubblica di Roma in merito ad un raggiro perpetrato da alcuni soggetti che avevano coinvolto centinaia di cittadini dietro promessa di un lavoro come guardia giurata, chiedendo loro il versamento di somme a titolo di “garanzia” variabili da 500 a 2.500 euro, creando addirittura gruppi WhatsApp mediante i quali venivano inoltrate comunicazioni relative a colloqui e fittizi iter burocratici.
La magistratura capitolina avvia le dovute indagini penali che vengono prorogate nel 2021, con accertamenti e acquisizione dei tabulati telefonici svolti dalla Polizia Giudiziaria, che ne comunicava l’esito il 12 giugno 2021. Tuttavia qualcosa si inceppa: dall’esame del fascicolo delle indagini preliminari, sembrerebbe non scorgersi ulteriore attività investigativa per quasi due anni, fino 27 gennaio 2023. Questo totale stallo si è interrotto soltanto l’8 giugno 2026, data in cui è stata formulata la richiesta di archiviazione del procedimento, comunicata alle parti lo scorso 8 luglio, motivata esclusivamente dall’intervenuta prescrizione del reato. Estinzione che – denuncia oggi il Codacons – è maturata proprio a causa del tempo lasciato colpevolmente scorrere dopo la chiusura delle indagini.
Eppure dallo stesso avviso di conclusione delle indagini preliminari emesso dal PM titolare, emergeva un quadro indiziario ed accusatorio di macroscopica chiarezza e gravità, in cui venivano puntualmente cristallizzati gli elementi a carico degli indagati per il reato di truffa aggravata. Se l’Ufficio avesse agito con la tempestività imposta dai doveri di legge, l’azione penale sarebbe stata esercitata ben prima della scadenza, interrompendo tempestivamente i termini e salvaguardando il processo, ed evitando l’enorme danno subito dalle vittime della truffa, ora doppiamente beffati.
Per tali motivi il Codacons ha presentato un esposto al Procuratore Generale presso la Corte di Cassazione, al Csm e al Ministro della Giustizia, chiedendo di disporre gli opportuni accertamenti e le verifiche ispettive sulla gestione del procedimento penale della Procura di Roma, valutando la sussistenza di profili di responsabilità disciplinare, negligenza inescusabile o ritardo colpevole a carico dei soggetti che saranno ritenuti responsabili di quanto occorso.